Es ist klar, dass im Zuge eines Wahlkampfes versucht wird, für die eigene Gruppierung Werbung zu machen und dies oftmals auf die Art und Weise erfolgt, dass man mit unwahren oder übertriebenen Behauptungen die eigene Position besser hervorheben möchte. Einige ganz interessante Mythen sind im Wahlkampf 2016 aufgetaucht, zu denen wir gerne Stellung nehmen:
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Mythos Schuldenstand der Stadt Kufstein
Über den Schuldenstand der Stadt Kufstein kann man eigentlich nicht gut diskutieren, es gibt hier reelle Zahlen, von denen alle ausgehen müssen.
Faktum ist, dass der Gemeinderat im Jahr 2010 Schulden von € 20,9 Mio. übernommen hat und mit 31.12.2015 die Schulden € 19,5 Mio. betragen.
Bei diesen Zahlen von einer Mehrverschuldung zu sprechen ist also völlig unrichtig, ganz im Gegenteil, obwohl sehr viele Umsetzungen erfolgt sind (Schul- und Kindergartenbau, Straßen- und Platzsanierungen, Motorikpark, Fachhochschule, Internationale Schule, Seniorenheim etc.) sind die Schulden in dieser Periode gesunken.
Übrigens betrug die Inflationsrate in diesen Jahren insgesamt rund 11 %, sodass die Schulden inflationsbereinigt schon um rund € 2,3 Mio. gesunken wären, selbst wenn wir nichts zurück bezahlt hätten.
Die Schulden werden auch 2016 (trotz riesiger Investitionen wie neues Polytechnikum oder Ankauf Kulturquartier) aller Voraussicht nach nicht über den Betrag von 2010 steigen!
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Mythos Kasernenareal
Auch hier benötigt man eine Klarstellung. Teile des Kasernenareals gehören der Stadt Kufstein, diese wurden auch bereits entsprechend verwertet, indem der bestehende Fußballplatz erhalten wurde und auch für den Baseballsport und den Faustballsport adaptiert wurde. Ein Street-Soccer-Platz wurde im Bereich der Tennisplätze geschaffen und ein Bolzplatz auf einer Freifläche. Ebenso wurden die Kabinen saniert.
Der restliche Teil des Kasernenareals gehört nicht der Stadt Kufstein, sondern einer privaten Gesellschaft, die entsprechende Planungen vorlegen wird, wenn sie dieses Areal bebauen möchte. Diese Planungen wird die Stadt Kufstein dann selbstverständlich prüfen und mit ihren eigenen Vorstellungen abgleichen. Es liegt jedenfalls nicht an der Stadt Kufstein, hier rasch Projekte auf dieser privaten Fläche umzusetzen.
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Mythos Flüchtlingscamp
Trotz meiner eindeutigen Klarstellungen auch bei der Podiumsdiskussion wollen es manche ganz einfach nicht hören: Das Flüchtlingscamp wird nicht von der Stadt Kufstein betrieben und wird auch nicht von der Stadt Kufstein bezahlt. Die Organisation des Camps liegt beim Land Tirol, die Kosten dafür werden von Bund und Land getragen. Die Gemeinde zahlt hier nichts und kann das Flüchtlingscamp weder ermöglichen noch verhindern.
Trotzdem haben Kufsteiner natürlich maßgeblich mitgeholfen, damit die Flüchtlinge ordnungsgemäß versorgt werden, an dieser Stelle nochmals unser Dank an die vielen Helferinnen und Helfer sowie auch an die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kufstein, die hier mit Spenden zur humanitären Versorgung der Flüchtlinge beigetragen haben.
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Mythos Subventionen für Kinderbetreuungseinrichtungen
An manchen Stellen wird der Eindruck erweckt, es gäbe hier intransparente Geldflüsse im Rahmen von Förderungen der Stadt Kufstein an Kufsteiner Kinderbetreuungseinrichtungen. Tatsache ist natürlich, dass alle Förderungen vom Stadtrat beschlossen werden, nachdem seitens der Beamtenschaft entsprechende Berichte und Verteilungsvorschläge ausgearbeitet werden. Die Aufteilung der Subventionen erfolgt nach einem Schlüssel, der von der Stadt Kufstein schon vor vielen Jahren festgelegt wurde und richtet sich im Wesentlichen nach der Zahl der betreuten Kinder. Wenn manchmal sogar Gemeinderäte die Ansicht vertreten, dies wäre alles nicht durchschaubar, kann man nur den Kopf schütteln, da natürlich die Mandatare genau wissen was sie beschließen und wer sich nicht informiert, hat im Gemeinderat auch nichts verloren.
Wenn man glaubt, manche Einrichtungen würden besser unterstützt als andere, der verbreitet hier bewusst die Unwahrheit. Gerade größere Einrichtungen (wie z.B. das Schubi Du) haben beim gegenwertigen Verteilungsschlüssel sogar einen Nachteil, da alle Einrichtungen unabhängig von ihrer Größe einen erheblichen Sockelbetrag erhalten und damit natürlich jene Einrichtungen, die durch die vielen betreuten Kinder sonst mehr erhalten würden, sogar benachteiligt sind.
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Mythos Abschaffung der Vignettenpflicht
Im Wahlkampf wird die unsinnige Meinung verbreitet, es würde an der Stadt Kufstein liegen, die Vignettenpflicht wieder abzuschaffen. Eindeutige Tatsache ist, dass die Vignettenpflicht für Kufstein oder auch andere Orte nur durch eine Änderung des Bundesstraßen-Mautgesetzes abgeschafft werden könnte. Gründe gäbe es dafür für Kufstein genug, aber der für die Abschaffung zuständige Nationalrat und die dort vertretenen Parteien sind an einer Änderung schlichtweg nicht interessiert.
Auch wer meint, man müsse nur ordentlich „auf den Tisch hauen“, dann würde die Bundespolitik das Gesetz schon ändern, ist einem reinen Wunschtraum erlegen. Solange die Parteien im Nationalrat die Lage von Kufstein nicht berücksichtigen, können wir nur durch kleine Schritte versuchen, die Situation für unsere Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Die Pförtnerampel ist ein Schritt dazu, die Durchflussmenge des Verkehrs in Zell zu regulieren. Wie ich höre, funktioniert dies an manchen Wochenenden schon sehr gut, sollte aber am Ende der Versuchsperiode kein positives Ergebnis herauskommen, wird die Pförtnerampel natürlich nicht aufrecht erhalten.
Langfristige Lösungen wird es brauchen, da der Verkehr in Zell jedenfalls enorm ist, reine Versprechungen wie eine Umfahrungsstraße (die übrigens von allen Grundeigentümern abgelehnt wird) sind aber sicher nicht die Lösung. Wir werden Verkehrskonzepte ausarbeiten lassen, es ist aber unsinnig, den Menschen zu versprechen, dass es eine rasche Lösung geben kann.
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Mythos Kinkpark
Wenn jetzt gefordert wird, dass der Kinkpark öffentlich zugänglich sein soll, so wird geflissentlich übersehen, dass sich dieser in Privatbesitz befindet und dies keine Entscheidung der Stadt Kufstein ist. Wenn es nach mir und wahrscheinlich der gesamten Kufsteiner Bevölkerung geht, kann der Kinkpark schon morgen geöffnet werden und wir freuen uns alle, wenn wir diese Erholungsoase nutzen können.
Leider hat das ganze einen Pferdefuß! Offenbar wird die Öffnung des Kinkparkes für die Bevölkerung nämlich damit verknüpft, dass man dort jetzt bauen möchte. Einer Bebauung des Kinkparkes hat die Stadt Kufstein schon in Vergangenheit nicht zugestimmt und das war letztlich der Grund dafür, warum die Öffentlichkeit seither von der Nutzung ausgeschlossen ist. Geht es jetzt nicht viel eher darum, dass man die Bevölkerung mit der Öffnung locken möchte, gleichzeitig aber nur wirtschaftliche Interessen im Rahmen einer Bebauung damit kaschiert werden?
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Mythos Umfahrungsstraße für Kufstein
Im Wahlkampf wird so getan, als würde sich die Verkehrsproblematik in Zell ganz einfach dadurch lösen lassen, dass man etwa im Bereich der Thierseestraße mit einer Umfahrungsstraße abzweigt und über Langkampfen wieder auf die Autobahn auffährt. Übersehen hat man dabei, dass eine solche Straße nicht nur Millionen kostet, sondern dafür auch unzählige private Grundstücke in Anspruch genommen werden müssen. Es liegt bereits jetzt eine Resolution der Kufsteiner und Langkampfner Bauern vor, die in diesem Bereich Grundstücke haben und diese Grundstücke auf keinen Fall hergeben möchten.
Überdies erscheint es auch wenig sinnvoll, mit Steuergeldern eine Umfahrungsstraße zu bauen, damit die Autofahrer nicht die Autobahn nutzen müssen, wo sie Maut bezahlen müssten. Die Sinnhaftigkeit solcher Maßnahmen darf man ernsthaft in Frage stellen. Verkehrsstudien sind sicher gut, eine solche Lösung wird aber wohl nicht in Frage kommen.
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Mythos Umwidmungen in Kufstein
Eine besondere Perle in diesem Wahlkampf ist die immer wieder aufgestellte Behauptung, der Bürgermeister hätte ohne Befassung des Gemeinderates Grundstücke umgewidmet. Dies ist derart unsinnig, dass man es nur einer großen Nervosität im Wahlkampf zuschreiben kann. Der Bürgermeister kann keine Grundstücke umwidmen, dies könnte nur der Gemeinderat. In keinem angesprochenen Thema in diesem Zusammenhang hat tatsächlich der Gemeinderat eine Umwidmung durchgeführt.
Unser Fazit aus dieser Angelegenheit: Wer im Gemeinderat sitzt, sollte sich zumindest so gut auskennen, dass er die eindeutige Rechtslage kennt. Es schadet sicher nicht, wenn die Stadt Kufstein von einem Juristen angeführt wird, der die Gesetze kennt und sich auch daran hält.
9. Mythos: Muss Walter Thaler als Vizebürgermeister wirklich so viel arbeiten?
Wir hätten das von uns aus nie zum Thema gemacht, da Vizebürgermeister Walter Thaler dies aber selbst mehrfach in schriftlichen Aussendungen und auch bei der Podiumsdiskussion thematisiert hat, muss man doch klarstellen, welchen enormen Arbeitsaufwand unser Vizebürgermeister in den letzten 6 Jahren hatte oder eben gerade nicht hatte.
Immer dann, wenn der Bürgermeister wegen Abwesenheit, Befangenheit oder anderen Gründen einen Bescheid nicht unterschreiben kann, macht dies der Vizebürgermeister. Das wird in den letzten 6 Jahren schon einige Male vorgekommen sein. Das Unterschreiben eines Bescheides dauert in etwa 1 bis 2 Sekunden, sodass es nur um die Arbeit gehen kann, die man bei Überprüfung des Bescheides aufwendet. Nach- dem alle Bescheide von Fachbeamten ausgearbeitet werden und nicht vom Politiker selbst, ist der Politi- ker mit dem Inhalt des Bescheides und dessen Details nur noch befasst, wenn es konkrete Probleme gibt. Bei keiner Veranstaltung, die schon seit Jahren immer wieder gleich durchgeführt wird, ist dies der Fall.
Wenn nun ein Vizebürgermeister im Laufe von 6 Jahren vielleicht dann nicht nur einige Minuten, sondern vielleicht gar einige Stunden aufwenden musste, um in Vertretung des Bürgermeisters (wozu er ja ausdrücklich gewählt ist) etwas zu unterschreiben, muss die Bevölkerung mit ihm trotzdem kein Mitleid haben. Der Vizebürgermeister wird für seine Tätigkeit bezahlt und obwohl dessen Arbeitsaufwand nur einen verschwindenden Bruchteil der Arbeit des Bürgermeisters ausmacht, bekommt ein Vizebürgermeister immerhin über € 2.000,00 brutto im Monat. Dies bekommen viele nicht einmal trotz 40-Stunden-Woche. Es ist also geradezu eine Unverschämtheit gegenüber der Bevölkerung, über Vertretungstätigkeiten zu jammern, wenn diese von der Öffentlichkeit fürstlich entlohnt werden. Wer schon als Vertreter augenscheinlich überfordert ist und dies öffentlich beklagt, der sollte sich vielleicht auch nicht für den Posten als Bürgermeister bewerben.
10. Mythos: Bezahlt die Frau des Bürgermeisters dessen Wahlkampf?
Das vielleicht witzigste Gerücht hat ein von seiner Partei gar nicht mehr aufgestellter Gemeinderat gestreut der meinte, die Gattin des Bürgermeisters, Landtagsabgeordnete Andrea Krumschnabel, würde dessen Wahlkampf bezahlen und dies dann von der Steuer absetzen. Wie der ehemalige Gemeinderatskollege auf diesen Unsinn kommt, weiß man nicht, es bestätigt aber unsere Theorie, dass im Wahlkampf kein Argument zu blöd ist, um nicht zumindest öffentlich verbreitet zu werden.
Tatsache ist, dass die Parteifreien ihren Wahlkampf ausschließlich selbst bezahlen und zwar genau jene Kandidatinnen und Kandidaten, die im nächsten Gemeinderat ein Mandat haben werden. Diese werden in 6 Jahren alle entstandenen Kosten Monat für Monat ratenweise abdecken. Das erscheint uns auch viel vernünftiger, als Parteiorganisationen mit Steuergeld übermäßig zu füttern, die dann im Wahlkampf teure Geschenke verlosen.
11. Mythos: Bundespolizei in Kufstein wird aufgestockt
Da haben vermutlich auch die Offiziere der Bundespolizei nicht schlecht gestaunt, als sie in der Zeitung gelesen haben, dass aufgrund einer Vorsprache von Nationalrat Mag. Hannes Rauch bei der Innenministe- rin jetzt umgehend die Bundespolizei in Kufstein personell aufgestockt wird. Das ist natürlich eine sehr erfreuliche Entwicklung, vorausgesetzt, es handelt sich nicht nur um einen Wahlkampfgag. Es ist nämlich verwunderlich, dass jetzt plötzlich das Ministerium so viel Personal zur Verfügung hätte, um eine Stadt wie Kufstein personell aufzurüsten. Wir reden hier ja hoffentlich nicht von ein bis zwei Polizisten, sondern von einer maßgeblichen Verstärkung unseres Postens in Kufstein, womit ich mir mindestens 10 zusätzliche Bundespolizisten vorstellen würde. Ich glaube allerdings nicht, dass die Innenministerin das wirklich umsetzen wird, sondern sie wollte ihren Parteikollegen Hannes Rauch einfach ganz gerne im Wahlkampf unterstützen. Wäre es anders, müsste man sich wirklich wundern, warum das Ministerium erst aufgrund eines Wahlkampfs darauf kommt, dass man in Kufstein mehr Personal benötigen würde. Viel eher ist es realistisch, dass es diese zusätzlichen Polizisten in Österreich schlichtweg nicht gibt und der Bund sie auch nicht anstellen wird.
Auch dass der Außenminister nach Kufstein kommt um wahlzukämpfen, obwohl das Schicksal der gesamten EU momentan auf dem Spiel steht, Griechenland vor dem Kollaps steht und die internationalen Beziehungen mit Russland die ganze Welt ins Wanken bringen, ist durchaus bemerkenswert. Die weltpolitische Lage scheint unseren Außenminister nicht zu interessieren bzw. ist Kufstein ganz offensichtlich wichtiger und da nimmt man sich eben gerne Zeit, einen Parteikollegen zu unterstützen. Als Steuerzahler reibt man sich verwundert die Augen, aber es war trotzdem schön, dass wir hohen Besuch hatten.
12. Mythos: Gibt es vor jedem Gemeinderatsbeschluss ein Rechtsgutachten?
Die Kufsteiner Rechtsanwältin Dr. Karin Bronauer, Kandidatin der ÖVP für die Gemeinderatswahl, hat in einem Wahlkampfvideo die Behauptung aufgestellt, dass sie einen Bürgermeister satt habe, der vor jedem Gemeinderatsbeschluss ein Rechtsgutachten einhole.
Ja, das könnten wir durchaus nachvollziehen, leider ist es nicht wahr.
Faktum ist, dass in der vergangenen Gemeinderatsperiode zwei Rechtsgutachten eingeholt wurden, nämlich einmal in der Vignettenfrage und einmal für die Vergabe des Stadttheaters, wobei beide Rechtsgutachten nicht einfach vom Bürgermeister in Auftrag gegeben wurden, sondern vom Stadtrat beschlossen wurden. Dies auch mit den Stimmen der ÖVP, was vermutlich Dr. Bronauer nicht wusste.
Vielleicht meint sie aber auch raumordnungsrechtliche Gutachten, die tatsächlich bei größeren Bauvorhaben für die Bebauungspläne eingeholt werden und einen wesentlichen Verfahrensbestandteil darstellen. Diese Gutachten sind notwendig, damit der Gemeinderat eine fachliche Grundlage hat. Es kann ja nicht so sein, dass der Gemeinderat nach bloßem Guttünken über Bebauungsdichten, Höhen und Ähnliches entscheidet, da dies sowohl für die Nachbarn als auch für den Investor ganz entscheidende Fragen sind. Würde man dies ablehnen, würde man der Willkür Tür und Tor öffnen, was wir der Anwältin gar nicht unterstellen möchten. Bei der Frage der Rechsgutachten liegt sie aber eindeutig falsch und hat sich offenbar schlecht informiert. Schade, dass mit solchen Aussagen ernsthaft Wahlkampf betrieben wird.
13. Mythos: Wer ist schuld an der Panne bei der Clubbing-Einladung?
Kürzlich hat die ÖVP junge Wähler und insbesondere auch Erstwähler zu einem Clubbing eingeladen. Geladen wurden wahlberechtigte junge Menschen ab 16, Einlass zum Clubbing war jedoch dann erst ab dem 18. Lebensjahr. Dies hat bedeutet, dass einige Besucher enttäuscht wieder gegangen sind. Es ist keine Schadenfreude angebracht, dass diese Aktion teilweise schief gegangen ist, die Enttäuschung einiger Besucher ist durchaus verständlich.
Ärgerlich ist aber, wenn man von jungen Leuten hört, dass man ihnen als Erklärung dafür, warum sie trotz ihres zu geringen Lebensalters zu diesem Clubbing eingeladen waren, damit erklärt hat, dass hier der Fehler bei der Stadtgemeinde Kufstein liege, welche die falschen Daten zur Verfügung gestellt hätte. Tatsache ist nämlich, dass alle Fraktionen entsprechend den Bestimmungen des Gesetzes fristgerecht ein gesamtes Wählerverzeichnis erhalten haben, bei dem alle Wählerinnen und Wähler mit Geburtsdatum und Adresse eingetragen sind. Es liegt dann natürlich schon an den einzelnen Parteien, für ihre jeweilige Werbeaktion (z.B. für Jugendliche oder für Senioren) die entsprechenden Altersgruppen herauszufiltern und diese gezielt anzuschreiben oder einzuladen. Keinesfalls kann es ein Fehler der Stadt sein, wenn man die Liste falsch auswertet. Es wäre daher sicher richtig gewesen, die Schuld nicht auf die Stadtgemeinde Kufstein abzuwälzen, sondern einfach dazu zu stehen, dass man hier selbst einen bedauerlichen Fehler gemacht hat.
Wissen Sie von weiteren Gerüchten und Mythen, die jetzt die Runde machen und deren Wahrheitsgehalt sie manchmal anzweifeln? Wenn ja, informieren Sie uns und wir nehmen gerne im Rahmen dieser Rubrik dazu Stellung. Immerhin gehen wir davon aus, dass Wahlen nicht aufgrund einer Falschinformation des Wählers entschieden werden sollten.